

Bürgeranwalt
Recht + Kriminalität
Fehlende Unterscheidung von Krankenstand und Urlaub Die Regeln für Fehlzeiten in Tagesstätten und Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen sorgen für Beschwerden. In den sogenannten "Tagesstrukturen", in Wien etwa, sind in der Regel maximal 50 Tage Abwesenheit erlaubt. Egal ob es sich dabei um Urlaub oder Krankenstand handelt. Jeder Fehltag darüber hinaus muss aus eigener Tasche bezahlt werden. Tagessätze von 60 Euro sind für die Be-troffenen, die meist nur über Taschengeld verfügen, kaum zu stemmen. Ein System, das in dieser Form nicht gerecht sei, beanstanden Betroffene und Volksanwalt Bern-hard Achitz. Letzte Ruhe nicht gestattet Seit einigen Jahren werden in Österreich "Naturbestattungen" immer häufiger durch-geführt. Dabei wird die Asche der Verstorbenen in einer abbaubaren Urne im Wald oder auf einer Wiese beigesetzt. Aber weil im "Wald der Ewigkeit" in Wien schon über tausend "Privatbegräbnisstätten" errichtet wurden, hat der Wiener Magistrat weitere Beisetzungen verboten. Der Gatte von Brigitte S. wurde dort vor einigen Jah-ren begraben und nach ihrem Tod wollte auch sie dort ihre letzte Ruhe finden. Das wurde vom Magistrat der Stadt Wien aber untersagt. Volksanwalt Bernhard Achitz hat diese Vorgangsweise kritisiert. Wurde der letzte Wunsch von Frau S. erfüllt? Stromzähler verwechselt - Wer ist zuständig? Seit 2 Jahren ist Andreas W. Mieter in einem Mehrparteienhaus. Kurz vor Weihnach-ten bemerkte sein Nachbar, dass offenbar die Stromzähler falsch angeschlossen sind. Andreas W. bezahlt den Stromverbrauch des Nachbarn und umgekehrt. Wo-chenlang ersuchte er darum den Fehler zu beheben. Doch Wiener Netze verwies an die Hausverwaltung und die Hausverwaltung an Wiener Netze. Wer muss das Prob-lem lösen? Falsches Lastprofil - keine Stromkostenbremse Viele Beschwerden bei Bürgeranwalt betreffen ein Problem, mit dem Monika H. in die Öffentlichkeit geht. Sie hat für Ihre Wohnung einen Stromnetzvertrag bei Wiener Netze abgeschlossen. Bei der Jahresabrechnung stellte sie fest, dass ihr die gesetz-liche Strompreisbremse für Privathaushalte nicht gutgeschrieben worden ist. Auf Nachfrage erfuhr sie vom Netzbetreiber Wiener Netze, dass ihr Lastprofil auf "ge-werblich" eingestuft gewesen ist. Eine rückwirkende Umstellung sei leider nicht mög-lich, deshalb gibt es für sie und viele andere, die falscherweise als gewerblich einge-stuft sind, keine Strompreisbremse.
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