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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: In 455 Wahlbezirken soll die Bundestagswahl mit Erst- und Zweitstimme in der Hauptstadt wiederholt werden. Das sind 24 mehr als vom Bundestag beschlossen, auch dort hat das Gericht Wahlfehler festgestellt. Insgesamt entspricht das etwas mehr als einem Fünftel aller Wahlbezirke. Das Gericht rügte die schlechte Vorbereitung und Durchführung der Berliner Verwaltung von damals. Allerdings sei sie nicht so relevant, dass eine komplette Wiederholung nötig sei. Innerhalb von 60 Tagen muss die Wahl nun wiederholt werden. Der Landeswahlleiter hat als wahrscheinliches Datum den 11. Februar 2024 genannt.
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