

Die roten Roben
Recht + Kriminalität
Die roten Roben sind das Markenzeichen des Bundesverfassungsgerichts. Die "Uniform" signalisiert, dass die Richterinnen und Richter als Beamte und nicht als Privatpersonen ihre Urteile sprechen. Die Amtstracht ist staatliches Eigentum und wird jeweils weitervererbt. In Karlsruhe sorgt die Maßschneiderin Kerstin Brandt dafür, dass die Roben immer passen und gepflegt werden.
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