Bürgeranwalt
Recht + Kriminalität
Rechtsstreit nach Geburtskomplikation Frau S. gebar 2016 nach Geburtskomplikationen ihren ersten Sohn Paul, der heute 9jährige Bub hat seither schwerste Beeinträchtigungen. Aber: Zu dem Zeitpunkt sei man davon ausgegangen, dass das Krankenhaus bzw. die Hebammen und Ärzte kein Verschulden trifft. Vom Spital sei der gesamte Geburtsvorgang immer als schicksalhaft dargestellt worden, sodass die Eltern keine Zweifel hatten, bis über die Patientenanwaltschaft 2024 ein Gutachten bekannt wurde, dass hier offenbar Fehlverhalten vorlag. Erfolgte die Behandlung lege artis? Wurde das Risiko während des Geburtsvorgang nicht rechtzeitig erkannt und ab wann beginnt hier eine Verjährung zu laufen? Die Eltern fordern vom Spital bzw. vom Krankenhausträger mehr als 500.000 Euro Schadenersatz. Vorzeitiger Mutterschutz verweigert Melanie S. ist schwanger und war bis Ende letzten Jahres selbstständige Nageldesignerin. Die Innviertlerin beschwert sich darüber, dass sie nicht vorzeitig Wochengeld im Rahmen des Mutterschutzes in Anspruch nehmen könne. Dabei hätte sie alle Erfordernisse für den vorzeitigen Mutterschutz erfüllt, meint sie. Aufgrund von Missverständnissen im Zusammenhang mit Behörden bezüglich Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses bliebe Ihr nun das Wochengeld verwehrt. Die schwangere Frau habe ab November 2025 eine Kette von Fehlinformationen bekommen und hätte letztlich ihren Mutterschutz aufgrund widersprüchlicher Zuständigkeitsauskünfte nicht antreten können. Volksanwalt Bernhard Achitz kritisiert die Bezirkshauptmannschaft Schärding. Dort hätte man angeblich für erhebliche Verzögerungen gesorgt, was im Ergebnis dazu geführt habe, dass die werdende Mutter sich im Stich gelassen fühlt. Zuzahlung bei Persönlicher Assistenz Herr F. aus Linz ist seit seiner Geburt spastisch gelähmt. Deswegen bräuchte er dringend eine Ausweitung der persönlichen Assistenz. Aber ihm wurde mitgeteilt, dass die finanziellen Ressourcen des Landes Oberösterreich dafür im Jahr 2024 erschöpft seien. Außerdem findet Herr F. es problematisch, dass sein monatliches Einkommen ab einem Betrag von 1.800,00 für die Finanzierung abgeschöpft wird. Volksanwalt Bernhard Achitz kritisierte im November 2024 die entsprechenden Regelungen. Was hat sich seither getan?
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